Hinweis zur Abgabe der Arbeitsnachweise
Wir möchten auf die erforderliche Abgabe der Arbeitsnachweise hinweisen.
Dieser Hinweis erfolgt gem. Vorstandsbeschluss vom 11.11.2015:
Alle Arbeitsnachweise sind bitte bis zum 31.12. eines jeden Jahres abzugeben.
Die Abgabe erfolgt an die Geschäftsführung per Post oder direkt
in unseren Briefkasten der Vereinsanlage am Lönsweg 62.
Dieser Hinweis erfolgt gem. Vorstandsbeschluss vom 11.11.2015:
Alle Arbeitsnachweise sind bitte bis zum 31.12. eines jeden Jahres abzugeben.
Die Abgabe erfolgt an die Geschäftsführung per Post oder direkt
in unseren Briefkasten der Vereinsanlage am Lönsweg 62.
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Veröffentlicht 11:00:00 11.11.2021 |